Rechtsprechung
VG Potsdam, 27.12.2019 - 11 K 2881/19 |
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 27.12.2019 - 11 K 2881/19
- VerfG Brandenburg, 03.06.2020 - VfGBbg 9/20
- VerfG Brandenburg, 19.02.2021 - VfGBbg 9/20
Wird zitiert von ... (2)
- VerfG Brandenburg, 19.02.2021 - VfGBbg 9/20
Verfassungsbeschwerde begründet; Richterrecht; Landesrecht; Wahlanfechtung; …
10623 Berlin, wegen Verweisungsbeschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 27. Dezember 2019 (VG 11 K 2881/19).Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 27. Dezember 2019 (VG 11 K 2881/19) verletzt den Beschwerdeführer in seinem Anspruch auf den gesetzlichen Richter aus Art. 52 Abs. 1 Satz 2 Verfassung des Landes Brandenburg und in seinem Anspruch auf eine willkürfreie Entscheidung aus Art. 52 Abs. 3 Alt. 1 Verfassung des Landes Brandenburg.
den Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 27. Dezember 2019 (VG 11 K 2881/19) aufzuheben.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 27. Dezember 2019 (VG 11 K 2881/19) ist aufzuheben und die Sache zur weiteren Entscheidung an das Verwaltungsgericht Potsdam zurückzuverweisen, § 50 Abs. 3 VerfGGBbg.
- VerfG Brandenburg, 17.09.2021 - VfGBbg 37/21
Verfassungsbeschwerde unzulässig; Verfassungsgericht; Zurückverweisung; …
Mit Beschluss vom 19. Februar 2021 - VfGBbg 9/20 - hob das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg den Verweisungsbeschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 27. Dezember 2019 - VG 11 K 2881/19 -, mit dem das Verfahren des Beschwerdeführers zur Anfechtung der Wahl zum Präsidialrat beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg an das Verwaltungsgericht Berlin verwiesen worden war, auf und verwies die Sache unter Bezugnahme auf § 50 Abs. 3 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg (VerfGGBbg) "zur weiteren Entscheidung an das Verwaltungsgericht Potsdam" zurück.Unter Beachtung der für die Verfassungsgerichtsbarkeit gegenüber der einfachrechtlichen Auslegung durch die Fachgerichte gebotenen Zurückhaltung hat das Verfassungsgericht mit dieser Entscheidung nur den Verweisungsbeschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 27. Dezember 2019 - VG 11 K 2881/19 -, mit dem das Verfahren des Beschwerdeführers an das Verwaltungsgericht Berlin verwiesen worden war, aufgehoben und nicht in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte eingegriffen, über ihre örtliche Zuständigkeit im Land Brandenburg zu entscheiden.